Wichtige Änderungen ab April im Baugewerbe

Bis Ende März gelten für Betriebe im Baugewerbe noch die vereinfachten Regelungen rund um das Saison-Kurzarbeitergeld. Ab April endet dieser Automatismus. Das bedeutet: Wenn die Auftragslage schwächer wird oder Arbeitsausfälle entstehen, müssen Arbeitgeber frühzeitig handeln.

Saison-Kurzarbeitergeld nur bis März

  • Die vereinfachte Regelung im Baugewerbe gilt nur bis Ende März
  • Ab April greift das Saison-Kurzarbeitergeld nicht mehr automatisch
  • Bei fehlenden Aufträgen muss Kurzarbeit rechtzeitig angezeigt werden
  • Arbeitgeber sollten deshalb die Auftragslage frühzeitig prüfen und planen

Schlechtwetterregelung im Sommer

Auch das automatische „Schlechtwetter“ endet mit Ablauf der Wintermonate. In den Sommermonaten müssen Betriebe selbst vorsorgen, wenn wegen schlechter Witterung nicht gearbeitet werden kann.

  • Wetterbedingte Ausfallzeiten sind ab April nicht mehr automatisch abgefangen
  • Arbeitgeber müssen für klare Regelungen im Betrieb sorgen
  • Wichtig ist eine vorausschauende Planung, um Ausfälle sauber abzubilden

Zeitkonto als sinnvolle Lösung

Eine praktische Möglichkeit ist der Aufbau eines Zeitkontos. Damit können Plusstunden aus stärkeren Monaten genutzt werden, um Ausfallzeiten später auszugleichen.

  • Stundenaufbau in leistungsstarken Monaten
  • Ausgleich von Fehlzeiten bei schlechtem Wetter oder geringerer Auslastung
  • Mehr Flexibilität für Betrieb und Lohnabrechnung
  • Weniger Probleme bei kurzfristigen Ausfällen

Umstellung auf Sommerarbeitszeit

Für einige Branchen im Baugewerbe ändert sich ab April zusätzlich die tarifliche Arbeitszeit. Dann beginnt die Sommerarbeitszeit.

  • Prüfung der geltenden tariflichen Regelungen ab April
  • Anpassung der Arbeitszeitmodelle im Betrieb
  • Berücksichtigung in der Lohnabrechnung und Zeiterfassung

Fazit

Ab April endet für viele Baubetriebe die Winter-Sonderregelung. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig zu planen. Wer Auftragslage, Zeitkonten und Arbeitszeiten im Blick hat, kann Ausfälle besser auffangen und die Lohnabrechnung sauber vorbereiten.